Informationen für medizinische Fachberufe zur Verordnung von Ergotherapie
Definition Deutscher Verband Ergotherapie DVE e.V. : "Ergotherapie unterstützt und begleitet Menschen jeden Alters, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt sind oder von Einschränkungen bedroht sind. Ziel ist es, sie bei der Durchführung für sie bedeutungsvoller Betätigungen in den Bereichen Selbstversorgung, Produktivität und Freizeit in ihrer persönlichen Umwelt zu stärken. Hierbei dienen spezifische Aktivitäten, Umweltanpassung und Beratung dazu, dem Menschen Handlungsfähigkeit im Alltag, gesellschaftliche Teilhabe und eine Verbesserung seiner Lebensqualität zu ermöglichen."
Ergotherapie darf auf der Heilmittelverordnung Nr. 13 Ergotherapie, einem BG - Rezept oder
Privatrezept verordnet werden:
- zur Rehabilitation und Kuration
um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern - zur Prävention
um eine Schwächung der Gesundheit zu beseitigen, die zu einer Krankheit führen würde - zur Förderung
um einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken - um Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu mindern
Informationen zur neue Heilmittel-Richtlinie vom 01.01.2021
mit Hilfen zum Verordnungsformular Muster 13, den Diagnoselisten Heilmittel, den Rahmenvorgaben Heilmittel und viele weitere Informationen finden Sie
- bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung KBV:
https://www.kbv.de/html/heilmittel.php - oder der kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg KVBW:
https://www.kvbawue.de/praxis/aktuelles/nachrichten-zum-praxisalltag/news-artikel/news/neue-heilmittel-richtlinie-ab-1-januar-2021/ - beim Deutschen Verband Ergotherapie DVE e.V.
https://dve.info/ergotherapie/infos-fuer-aerzte