Die Vorgaben zur Verordnung von Heilmitteln sind über die Jahre immer komplexer geworden. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Heilmittel-Richtlinie(HMR) deshalb grundlegend überarbeitet. Die neuen Vorgaben gelten seit 1. Januar 2021. Die neue HMR wird vieles im Alltag der Praxen verändern. Denn die Verordnung von Heilmitteln soll den Ärzten einfacher gemacht werden (Reduzierung der Regelungskomplexität) und der Verwaltungsaufwand soll verringert werden (Entbürokratisierung im Versorgungsalltag).
Hier finden Sie mehr Informationen:
- zur Seite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung: https://www.kbv.de/html/heilmittel.php
- zur Seite des gemeinsamen Bundesausschusses GBA: https://www.g-ba.de/themen/veranlasste-leistungen/heilmittel/verordnung-heilmittel-vertragsaerzte/
- zur Seite des Deutschen Verbandes für Ergotherapeuten DVE e.V.: https://dve.info/infothek/hmr-2021