Psychiatrie & Psychosomatik

Fachbereich

Ärztliche Verordnung

Für die Ergotherapie benötigen Sie die Heilmittelverordnung Nr.13, eine Privatverordnung oder ein BG-Rezept.

»Gegenüber der Fähigkeit, die Arbeit eines einzigen Tages sinnvoll zu ordnen, ist alles andere im Leben ein Kinderspiel.«

Johann Wolfgang von Goethe
Häufige Diagnosen

Depression · Manien · Psychosen · Angst- und Zwangsstörungen · Belastungs- und Anpassungsstörungen · Suchterkrankungen · Entwicklungs- und Verhaltensstörungen mit Beginn in Kindheit und Jugend (mehr auf der Seite Ergotherapie mit Kindern)

Was wir tun

Wir behandeln verschiedenste Diagnosen aus den medizinischen Fachbereichen Psychiatrie und Psychosomatik.

»Psychische oder psychosomatische Erkrankungen können das selbstständige Handeln im Alltag oder Beruf einschränken oder zum sozialen Rückzug führen. Die Verarbeitung des Krankheitsverlaufes oder von Krisen kann ergotherapeutisch begleitet und unterstützt werden um in Alltag, Beruf oder Freizeit besser zurecht zu kommen.«