Meldung der Bundesregierung vom 16.03.2020: Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet. Die Ergotherapie zählt zur medizinischen Versorgungsleistung nach Sozialgesetzbuch SGB V. Mit den bundesweit beschlossenen Maßnahmen am 22.03.2020 wurden dieKontaktbeschränkungen für die Bürger beschlossen. Zu den formulierten Ausnahmen, zu welchen Anlässen die Bürger ihre Wohnungen verlassen können, zählt auch die Inanspruchnahme von medizinischen Diensten und Behandlungen, damit auch der ergotherapeutischen Leistungen.
Infektionsschutz und Hygiene
Wir nehmen die Lage sehr ernst, sind uns unserer Verantwortung bewusst und haben die Hygiene- und Infektionsschutzmassnahmen in unserer Praxis maximiert. So gewährleisten wir weiterhin unseren gesetzlich verpflichtenden Versorgungsauftrag für Sie. Dazu gehört schon immer u.a. die regelmässige Desinfektion aller Flächen, Therapiemittel, Türklinken, Stifte usw. und die Handhygiene. Neu für Sie ist, das wir mit Mundschutz und Handschuhen arbeiten. Zudem adaptieren wir unsere Therapiesettings. So zu arbeiten ist uns Therapeuten auch aus dem Klinik- und Heimalltag bekannt.
Wichtige Patienteninformation
Patienten · auch mit leichtesten Symptomen · bleiben zu Hause und melden sich rechtzeitig (24h vor Termin) bei uns ab. Kommen Sie möglichst ohne Begleitung in die Praxis. Kinder kommen bitte mit nur einem Elternteil.
Bitte kommen sie genau zu Ihrem vereinbarten Termin zur Therapie.
Waschen Sie sich bei Ankunft in der Praxis die Hände. Zusätzlich steht viruzides Desinfektionsmittel für Sie bereit. Halten Sie ausreichenden (1,50m bis 2m ) Abstand zu anderen.
Sollten Sie Bedenken wegen Ihrer Behandlung haben, sprechen Sie uns bitte frühzeitig an.
Schließung von Schulen und KITAs
Die derzeitige Schließung von Schulen und Kindergärten ist eine Vorsichtsmaßnahme. Dort kommen viele zusammen und Kindern fällt es schwer, sich entsprechend einer Infektionsgefahr zu verhalten (Vermeiden von Körperkontakt, Abstand halten etc.). Das ist nicht gleichbedeutend mit einer Quarantäne des Kindes. Es kann trotzdem in die Praxis kommen, insofern es keine Symptome zeigt oder Kontakt zu einem gesichert Infizierten hatte. Hier hat das Kind ausschließlich Kontakt zur Therapeutin, die sich entsprechend (siehe Punkt Infektionsschutz und Hygiene) verhält.